Das Finanzamt und die Monatsaufstellung
Di 01 Sep 2020·von Holger Stadermann
Die Monatsaufstellung oder auch Sammelaufstellung ist ein Beleg, der überwiegend in der zahntechnischen Abrechnung seine Anwendung findet.
Die Monatsaufstellung dient als Serviceleistung gegenüber dem Zahnarzt. In ihr werden die im Laufe eines bestimmten Zeitraumes - meistens monatlich - geschriebenen Rechnungen und Rechnungskorrekturen aufgelistet. Damit ist es für die Zahnarztpraxis deutlich leichter, die fälligen Zahlungen zu veranlassen. Anstatt 20 oder 30 Zahlungen einzelne zu tätigen, braucht die Praxis nur eine Zahlung - eventuell abzüglich Skonto - zu veranlassen.
Für das Dentallabor ist es dadurch auch deutlich einfacher, die Zahlungseingänge zu verbuchen.
Damit die Monatsaufstellung nicht den Eindruck einer Rechnung oder Sammelrechnung erweckt, ist darauf zu achten, dass keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.
Die Monatsaufstellung kann bei Bedarf unbedenklich zurückgestellt werden. Die vergebenen Belegnummern dienen ausschließlich dazu, eine Zuordnung für die Zahlungseingänge zu haben.
Damit ist die Monatsaufstellung kein steuerlich relevanter Beleg.