Abrechnung

Abrechnung - 6-gliedrige Brücke aus Edelmetall für GKV und PKV Patienten

TL;DR: Kronen und Brücken aus Edelmetall gehören zu den häufigsten ZE-Versorgungen – GKV und PKV rechnen dabei unterschiedlich ab. Vollverblendete Brücken erfordern besondere Aufmerksamkeit in der Abrechnung. In diesem Artikel findest du konkrete Abrechnungsbeispiele für einen GKV- und einen PKV-Patienten.

Kronen und Brücken – Materialien und Ausführungsarten

Kronen und Brücken aus den unterschiedlichsten Materialien stellen immer noch die gängigsten ZE-Lösungen dar. Du kannst Kronen und Brücken aus Vollguss gießen oder fräsen, aus Keramik (Zirkon) oder monolithisch – mit oder ohne Verblendung und Bemalung. Daraus ergeben sich automatisch Unterschiede in der Abrechnung, abhängig von der Ausführungsart:

  • 1. Unverblendet
  • 2. Vestibulär verblendet
  • 3. Vollverblendet

In diesem Artikel widmen wir uns den vollverblendeten Brücken – und zeigen dir, wie du sie korrekt für einen GKV- und einen PKV-Patienten abrechnest.

GKV-Patient – Gleichartige Versorgung

Bei der gleichartigen Versorgung für GKV-Patienten gelten die BEL-II-Positionen als Abrechnungsgrundlage. Die vollverblendete 6-gliedrige Brücke aus Edelmetall umfasst Kronen- und Zwischenglieder, deren Verblendung – vestibulär oder vollständig – separat erfasst wird. Achte darauf, die jeweiligen Positionen für Gerüst, Verblendung und Befestigung vollständig anzugeben.

Die Rechnungsbeispiele basieren auf den Empfehlungen von Uwe Koch (www.go-zakk.de) und lassen sich individuell an dein System und deine Abrechnungspraxis anpassen.

PKV-Patient

Bei PKV-Patienten rechnest du nach GOZ-Äquivalenten oder BEL-II-Positionen auf privatrechtlicher Basis ab. Der Spielraum bei der Wahl der Materialien und Ausführungsarten ist größer – entsprechend sind die Abrechnungspositionen detaillierter zu dokumentieren. Die angegebenen Beispiele geben eine solide Orientierung für deine Rechnungsstellung.

Bildmaterial zur Abrechnung

  • Abrechnungsbeispiel Bild 1
  • Abrechnungsbeispiel Bild 2

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen unverblendet, vestibulär verblendet und vollverblendet?

Unverblendet bedeutet, dass das Gerüst – meist Edelmetall – sichtbar bleibt. Vestibulär verblendet heißt, dass nur die zum Mund außen sichtbare Seite verkleidet ist. Vollverblendet bedeutet, dass alle Flächen mit Keramik oder Kunststoff bedeckt sind.

Welche BEL-II-Positionen sind für eine 6-gliedrige Brücke aus Edelmetall relevant?

Relevant sind die Positionen für das Edelmetallgerüst, die Verblendung (vestibulär oder vollständig), die Zwischenglieder und die Befestigung. Die genauen Positionen variieren je nach Ausführung und sollten anhand der aktuellen BEL-II-Tabelle geprüft werden.

Darf ich als Dentallabor bei GKV-Patienten eine vollverblendete Brücke abrechnen?

Ja – bei einer gleichartigen Versorgung kann der Patient eine höherwertige Versorgung wählen. Die Mehrkosten trägt er selbst. Du rechnest die BEL-II-Positionen ab; der Mehrpreis ist im Heil- und Kostenplan ausgewiesen.

Wie unterscheidet sich die Abrechnung zwischen GKV und PKV bei einer 6-gliedrigen Brücke?

GKV-Abrechnungen folgen dem BEL II mit festgelegten Positionen und Punktwerten. Bei PKV-Patienten wird privatrechtlich abgerechnet – hier hast du mehr Spielraum bei Material und Honorar, musst aber alle Positionen vollständig und nachvollziehbar dokumentieren.

Müssen Rechnungsbeispiele individuell angepasst werden?

Ja. Die hier gezeigten Beispiele sind Empfehlungen. Du passt sie an dein System, deine Materialpreise und deine Abrechnungspraxis an. Eine Abstimmung mit deinem Steuerberater oder einem Abrechnungsexperten ist ratsam.

Uwe Koch

Uwe Koch ist Experte für Dentalabrechnung und teilt sein umfangreiches Fachwissen rund um BEL II und zahntechnische Abrechnungsfälle.

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