Abrechnung

Optimale Abrechnung von 3D-Druck-Leistungen in der Zahntechnik: So geht's!

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TL;DR: 3D-Druck-Leistungen sind in den offiziellen BEB-Listen nicht abgebildet. Du musst eigene Positionen anlegen und jeden Arbeitsschritt einzeln dokumentieren – pauschale Abrechnung lässt Geld liegen. Dieser Artikel zeigt dir drei konkrete Beispiele, wie du 3D-Druck-Leistungen korrekt und vollständig abrechnest.

3D-Druck im Dentalbereich: Chance und Herausforderung

Der 3D-Druck setzt sich in der Zahntechnik immer stärker durch. Viele Zahntechniker wissen jedoch nicht genau, welche Leistungen dabei entstehen und wie sie optimal abzurechnen sind. Hier erfährst du, worauf es ankommt.

Offizielle BEB-Listen bilden 3D-Druck nicht ab

In der klassischen Fertigung liegt der Fokus auf Fräsanlagen. Der 3D-Druck geht den umgekehrten Weg: Statt Material abzutragen, baut er Konstruktionen schrittweise aus einem Werkstoff auf. Bei diesem additiven Verfahren entstehen andere BEB-Leistungen, die sich mit bestehenden CAD/CAM-Leistungen kombinieren lassen.

Das Problem: In den offiziellen BEB-Listen gibt es bislang keine Abrechnungspositionen für 3D-Technologien. Ein Lösungsansatz ist, die BEB-Listen um entsprechende Positionen zu erweitern. Dabei werden Arbeitsprozesse häufig in ihrer Gesamtheit abgebildet – die einzelnen Leistungen sind dann nicht mehr separat erkennbar. Das lässt sich vermeiden, indem du digitale Leistungen und zugehörige Standardleistungen getrennt betrachtest.

Beispiel 1: Abformlöffel aus dem 3D-Druck (PKV, Situmodell vorhanden)

Für einen PKV-Patienten soll ein Löffel via 3D-Druck erstellt werden – das Situmodell liegt vor. Du hast zwei Möglichkeiten: das Material dem 3D-Löffel zurechnen oder es separat abrechnen. Bei separater Abrechnung entstehen beispielsweise fünf verschiedene Leistungspositionen.

Das mag auf den ersten Blick übertrieben wirken. Im Grunde bildest du damit aber nur die Arbeitsschritte ab, die dein Labor tatsächlich erbringt. Abhängig vom Verfahren könnten sogar noch weitere Leistungen dokumentiert werden.

Diese ausführliche Form der Leistungsdokumentation bringt dir mehr Abrechnungsflexibilität. Dein Labor kann wesentlich besser auf verschiedene Ausgangssituationen mit individuellen Leistungspositionen reagieren.

Beispiel 2: Abformlöffel aus dem 3D-Druck (PKV, Intraoralscan)

Dieses Beispiel zeigt, warum Flexibilität in der Abrechnung so wichtig ist. Natürlich kannst du Arbeitsprozesse zusammenfassen – teils wird das von Kunden sogar gewünscht. Im obigen Beispiel könnte dein Labor die Positionen „Intraoralscan prüfen", „Modell digital ausblocken" und „CAD-Konstruktion Abformlöffel" unter einem Sammelbegriff wie „Serviceleistungen" bündeln.

Die BEB ermöglicht eine sehr individuelle Leistungsdokumentation. Dabei sind jedoch die spezifische Ausgangssituation und das gewünschte Resultat zu berücksichtigen. Das gilt auch für 3D-gedruckte Modelle. Folgende Fragen müssen dabei in den Leistungspositionen abgebildet sein:

  • Liegt ein komplettes oder partielles Modell vor?
  • Gibt es herausnehmbare Bereiche?
  • Wo sind Stümpfe zu verorten – separat oder im Modell?
  • Aus welchem Material wurden sie hergestellt?
  • Wird der Abdruck im Labor gescannt oder existiert ein Intraoralscan?

Wer sich mit diesen Fragen befasst, macht sich alle tatsächlich erbrachten Arbeitsschritte bewusst – und rechnet sie auch ab.

Digitale Techniken optimieren zahntechnische Arbeitsprozesse erheblich. Sie führen durch die vielfältigen Verfahren aber auch zu sehr unterschiedlichen Abrechnungsleistungen. Diese lassen sich nicht pauschal erfassen – du musst sie in der BEB selbst anlegen.

Beispiel 3: Sägemodell aus dem 3D-Druck, herausnehmbare Stümpfe (PKV, Intraoralscan)

Beim weiteren Umgang mit erstellten Modellen kannst du im Regelfall glücklicherweise auf Standardpositionen zurückgreifen. Das gedruckte Modell lässt sich um Zusatzleistungen wie 3D-Stumpf oder 3D-Zahnfleischmaske erweitern.

Sind die neuen Positionen einmal angelegt und den richtigen Hauptgruppen der Dentalabrechnung zugeordnet, musst du nur noch die Preise der neuen Leistungen definieren. Dafür brauchst du den Kosten- oder Stundensatz deines Betriebs sowie die Planzeiten der jeweiligen Leistung. Für die Kalkulation nutzt du folgendes Schema: Preis = Stundensatz × Planzeit.

Liegen dir die Werte nicht vor, kannst du dich an bereits vorhandenen BEB-Positionen orientieren. Beispiel: Du hast die BEB-Leistung „0xxx Intraoralscan prüfen" angelegt. Dein Zahntechniker benötigt dafür durchschnittlich 3 Minuten. Den Stundensatz kennst du nicht – aber du verfügst über andere Leistungen mit ebenfalls 3 Minuten Planzeit (z.B. „0306 Abdecken eines Kieferteiles"). Diese kannst du als Basis für die Preisermittlung nutzen.

Fazit: Pauschale Abrechnung beim 3D-Druck ist nicht empfehlenswert

Wenn du traditionelle Herstellungsmethoden und CAD/CAM-Prozesse um 3D-Druck ergänzt, entstehen zahlreiche Vorteile. Diese zahlen sich aber nur dann aus, wenn du die entsprechenden Leistungen auch tatsächlich berechnest. Eine Pauschalisierung ist nicht empfehlenswert. Zielführender ist eine möglichst detaillierte Abbildung der einzelnen Leistungspositionen. Betrachte jeden Herstellungsprozess im Detail – die Ausprägungen im Einzelfall können sehr unterschiedlich sein.

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FAQ

Warum sind 3D-Druck-Leistungen nicht in den offiziellen BEB-Listen enthalten?

Die offiziellen BEB-Listen wurden entwickelt, als 3D-Druck in der Zahntechnik noch keine Rolle spielte. Da sich additive Verfahren grundlegend von klassischen subtraktiven Fräsprozessen unterscheiden, entstehen neue Leistungstypen, die bislang nicht standardmäßig abgebildet sind.

Wie rechne ich 3D-Druck-Leistungen in der BEB korrekt ab?

Du legst eigene BEB-Positionen für deine 3D-Druck-Leistungen an und dokumentierst jeden Arbeitsschritt separat. Digitale Leistungen und Standardleistungen solltest du getrennt betrachten, um maximale Abrechnungsflexibilität zu erreichen.

Kann ich 3D-Druck-Leistungen pauschal abrechnen?

Das ist möglich, aber nicht empfehlenswert. Eine Pauschalisierung führt dazu, dass einzelne Leistungen nicht sichtbar sind – und dein Labor mögliche Vergütungen nicht vollständig ausschöpft. Detaillierte Dokumentation ist die bessere Lösung.

Wie kalkuliere ich den Preis für neue 3D-Druck-Positionen, wenn mir der Stundensatz fehlt?

Orientiere dich an bereits vorhandenen BEB-Positionen mit ähnlicher Planzeit. Über den Vergleich der Planzeiten kannst du den Preis für neue Leistungen ableiten, bis dir der genaue Stundensatz vorliegt.

Unterstützt DENTAplus® Dentalabrechnung das Anlegen eigener BEB-Positionen für 3D-Druck?

Ja. DENTAplus® ermöglicht das flexible Anlegen eigener Leistungspositionen und deren Zuordnung zu den passenden Hauptgruppen der Dentalabrechnung – inklusive Preiskalkulation auf Basis von Stundensatz und Planzeit.

Holger Stadermann

Holger Stadermann ist Gründer und Geschäftsführer des Software Service Stadermann und bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Dentalsoftware-Branche mit.

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