Abrechnung

Implantathybrid-Brücke richtig abrechnen

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TL;DR: Die Implantathybrid-Brücke (auch Verbundbrücke oder Kombinationsbrücke) verbindet natürliche Zähne mit Implantaten. Für die korrekte Abrechnung nach BEB-Zahntechnik® empfiehlt sich die chronologische Vorgehensweise – von der Eingangsdesinfektion bis zur Endabrechnung.

Koch's Abrechnungstipp: Implantathybrid-Brücke

Eine Implantatverbundbrücke – auch Hybrid-Brücke oder Kombinationsbrücke genannt – ist ein Zwitter aus Implantatarbeit und einer „normalen" Brücke: ein Implantatpfeiler, 2 beschliffene Stümpfe, dazwischen 1 Brückenglied, alles vollverblendet. Als Verbundbrücke bezeichnet man die Verbindung von natürlichen Zähnen und Implantaten durch eine solche Konstruktion.

Für die Abrechnung dieser Arbeit wurde hier die BEB-Zahntechnik® herangezogen. Unterschieden wird zwischen empfohlenen berechenbaren Leistungen und fakultativen Leistungen.

Bei der BEB-Zahntechnik® empfiehlt es sich, die Rechnung nicht nach Chronologie der Nummer, sondern nach Chronologie der Leistung zu schreiben. Das hilft dir, keine Leistungsposition zu vergessen – du gehst die Arbeit in Gedanken noch einmal chronologisch durch.

Wichtige Grundregeln für die Berechnung

1. Eingangsdesinfektion nicht vergessen. Beginne jede Rechnung mit der vom Arbeitsschutz für Dentallabore verpflichtenden Eingangsdesinfektion. Sie ist pro Versandgang abrechenbar – also erneut, jedes Mal wenn die Arbeit ins Labor zurückkommt.

2. Alle Modelle und Positionen zur Modellherstellung berechnen. Gerade in den vorbereitenden Maßnahmen werden häufig Leistungsschritte vergessen. Hast du wirklich an alle Leistungen gedacht?

3. Anproben im Labor oder in der Praxis abrechnen. Du wendest Zeit auf, um in die Praxis zu gelangen und stehst dem Labor dann nicht zur Verfügung – sei es zur Farbauswahl, Besprechung oder Anprobe. Wenn du es nicht berechnen möchtest, notiere die Leistung zumindest als „Service" auf der Rechnung.

4. Mehraufwand im Kostenvoranschlag berücksichtigen. Das ist nicht immer einfach, besonders bei technischen Korrekturen und Farbänderungswünschen. Versuche, den zu erwartenden Mehraufwand frühzeitig einzuplanen.

Zahnkreuz und Abrechnungspositionen

Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele. Du kannst sie individuell an dein System und deine Art abzurechnen anpassen.

Uwe Koch | www.go-zakk.de | Koch's Tipp des Monats 1 (PDF)

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FAQ

Was ist eine Implantathybrid-Brücke und wie unterscheidet sie sich von einer normalen Brücke?

Eine Implantathybrid-Brücke (auch Verbundbrücke oder Kombinationsbrücke) verbindet natürliche Zähne mit Implantaten. Im Gegensatz zu einer rein implantatgetragenen Konstruktion sitzt hier mindestens ein Pfeiler auf einem natürlichen beschliffenen Zahn und mindestens ein Pfeiler auf einem Implantat.

Nach welchem Leistungsverzeichnis wird die Implantathybrid-Brücke abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt nach BEB-Zahntechnik®. Unterschieden wird zwischen empfohlenen berechenbaren Leistungen und fakultativen Leistungen. Eine chronologische Vorgehensweise nach Leistung – nicht nach Positionsnummer – wird empfohlen.

Muss ich die Eingangsdesinfektion bei jeder Rechnungsstellung ansetzen?

Ja. Die Eingangsdesinfektion ist für Dentallabore arbeitsschutzrechtlich verpflichtend und pro Versandgang abrechenbar. Das bedeutet: Jedes Mal, wenn die Arbeit ins Labor zurückkommt, kannst du sie erneut in Rechnung stellen.

Sind Anproben in der Praxis abrechenbar?

Ja. Auch Anproben in der Praxis – zur Farbauswahl, Besprechung oder eigentlichen Anprobe – sind Zeitaufwand, der dem Labor nicht zur Verfügung steht und berechnet werden sollte. Wenn du es nicht in Rechnung stellen möchtest, notiere es zumindest als „Service" auf der Rechnung.

Wie hilft DENTAplus® bei der Abrechnung von Implantathybrid-Brücken?

In DENTAplus® Dentalabrechnung kannst du Leistungskomplexe (sogenannte Jumbos) anlegen, die alle typischen Positionen für eine Hybrid-Brücke enthalten – inklusive Eventualpositionen. So vergisst du keine Leistung und kannst schnell und vollständig abrechnen.

Uwe Koch

Uwe Koch ist Experte für Dentalabrechnung und teilt sein umfangreiches Fachwissen rund um BEL II und zahntechnische Abrechnungsfälle.

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