Abrechnung
TL;DR: Immer mehr GKV-Patienten wählen eine „weiße Komplettversorgung" – diese gilt als gleichartige Versorgung und erfordert eine kombinierte Abrechnung nach BEL II und BEB-97. Der Festzuschuss bleibt befundorientiert gleich. Dieses Beispiel zeigt dir die korrekte Abrechnung für OK und UK.
Immer mehr Patienten entscheiden sich für eine „weiße Komplettversorgung", die in der Abrechnung als gleichartig angesehen wird. Das bedeutet: Der GKV-Patient erhält seinen Festzuschuss – muss aber weitere Leistungen wie eine Vollverblendung privat bezahlen.
Da der Festzuschuss grundsätzlich befundorientiert zum Ansatz kommt, ist er immer gleich – unabhängig davon, welche Versorgung der Patient wählt.
Dieses Beispiel: OK Versorgung zweier 3-gliedriger Brücken nebeneinander mit gepressten Schultern an den Zirkonkronen und UK 4 Einzelkronen. Die Abrechnung erfolgt nach BEB-97 und BEL II. Bei dieser Arbeit wurde mit klassischen Modellen gearbeitet.
Der Festzuschuss richtet sich nach dem Regelversorgungsbefund. Für OK und UK getrennt berechnet – befundorientiert und unabhängig von der gewählten Versorgungsform.
Bei gleichartigen Arbeiten beginnt die Laborrechnung immer mit BEL II, danach folgt eine BEB-Liste deiner Wahl (hier: BEB-97).
Beachte folgende Hinweise:
Schaffe dir Jumbos mit Standard-Leistungen und zusätzlich möglichen Leistungen (Eventualpositionen), um Spielraum für weitere Abrechnungspositionen zu haben.
Tipp: Lege die Leistungen, an die du erinnert werden möchtest – bei der Rechnungslegung oder schon beim Kostenvoranschlag – als Eventualpositionen an, damit du jederzeit entscheiden kannst, ob du sie aktivierst oder weglässt.
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die du individuell an dein System und deine Abrechnungsweise anpassen kannst.
Weitere Informationen und Abrechnungsbeispiele findest du auf www.go-zakk.de von Uwe Koch.
Eine gleichartige Versorgung liegt vor, wenn der Patient eine Versorgung wählt, die über die GKV-Regelversorgung hinausgeht – z. B. vollverblendete Zirkonkronen statt Metallkronen. Der Festzuschuss bleibt gleich (befundorientiert), die Mehrkosten trägt der Patient selbst.
Die Laborrechnung beginnt immer mit den BEL II-Positionen, danach folgen die privatärztlichen BEB-Positionen (hier BEB-97). Diese Reihenfolge ist bei gleichartigen GKV-Arbeiten verbindlich.
Ja. Du darfst bei den Pins die tatsächlich gesetzte Anzahl berechnen – das gilt sowohl für die BEB-97 als auch für die BEB-Zahntechnik®.
Lege in DENTAplus® Dentalabrechnung eigene Zusatzleistungen an – z. B. für Scannen, Konstruieren, Datentransfer, Aufpassen und Nacharbeiten. Diese Positionen sind nicht Bestandteil der BEB-97, aber als individuelle Laborleistungen abrechenbar.
Viele Zusatzversicherungen erstatten Laborleistungen – besonders aus der Modellherstellung und das Material. Lege diese Positionen konsequent an, da die Chancen auf Erstattung bei Zusatzversicherungen gut stehen.



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