Abrechnung

OK / UK Versorgung für Kassenpatient richtig abrechnen

TL;DR: Immer mehr GKV-Patienten wählen eine „weiße Komplettversorgung" – diese gilt als gleichartige Versorgung und erfordert eine kombinierte Abrechnung nach BEL II und BEB-97. Der Festzuschuss bleibt befundorientiert gleich. Dieses Beispiel zeigt dir die korrekte Abrechnung für OK und UK.

OK Versorgung von 13 nach 23 (KM-BM-KM, KM-BM-KM) und UK 42–32 (KM, KM, KM, KM)

Immer mehr Patienten entscheiden sich für eine „weiße Komplettversorgung", die in der Abrechnung als gleichartig angesehen wird. Das bedeutet: Der GKV-Patient erhält seinen Festzuschuss – muss aber weitere Leistungen wie eine Vollverblendung privat bezahlen.

Da der Festzuschuss grundsätzlich befundorientiert zum Ansatz kommt, ist er immer gleich – unabhängig davon, welche Versorgung der Patient wählt.

Dieses Beispiel: OK Versorgung zweier 3-gliedriger Brücken nebeneinander mit gepressten Schultern an den Zirkonkronen und UK 4 Einzelkronen. Die Abrechnung erfolgt nach BEB-97 und BEL II. Bei dieser Arbeit wurde mit klassischen Modellen gearbeitet.

Therapie und Versorgung – OK/UK Versorgung für GKV-Patienten

  • Oberkiefer: Zwei 3-gliedrige Brücken nebeneinander (KM-BM-KM, KM-BM-KM), gepresste Schultern, Zirkon
  • Unterkiefer: 4 Einzelkronen (KM, KM, KM, KM), Zirkon
  • Herstellung: Klassische Modelle

Festzuschuss für diese Arbeit

Der Festzuschuss richtet sich nach dem Regelversorgungsbefund. Für OK und UK getrennt berechnet – befundorientiert und unabhängig von der gewählten Versorgungsform.

Versorgungsform: gleichartig

Bei gleichartigen Arbeiten beginnt die Laborrechnung immer mit BEL II, danach folgt eine BEB-Liste deiner Wahl (hier: BEB-97).

Beachte folgende Hinweise:

  • Du darfst bei den Pins (gilt für BEB-97 und BEB-Zahntechnik®) die tatsächlich gesetzte Anzahl der Pins berechnen.
  • Lege gesteigerten Wert auf die Modellherstellung. Viele Zusatzversicherungen für GKV-Patienten erstatten diese Positionen.
  • Auch das Material wird in der Regel komplett erstattet.
  • Im CAD-CAM-Bereich und bei anderen neueren Techniken ist die BEB-97 nicht vollständig aktuell. Lege eigene Zusatzleistungen an – z. B. für Scannen, Konstruieren, Datentransfer sowie Aufpassen und Nacharbeiten nach dem Fräsen.

Schaffe dir Jumbos mit Standard-Leistungen und zusätzlich möglichen Leistungen (Eventualpositionen), um Spielraum für weitere Abrechnungspositionen zu haben.

Tipp: Lege die Leistungen, an die du erinnert werden möchtest – bei der Rechnungslegung oder schon beim Kostenvoranschlag – als Eventualpositionen an, damit du jederzeit entscheiden kannst, ob du sie aktivierst oder weglässt.

Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die du individuell an dein System und deine Abrechnungsweise anpassen kannst.

Weitere Informationen und Abrechnungsbeispiele findest du auf www.go-zakk.de von Uwe Koch.

Abrechnungsbilder

  • Grafik 1: Zahnkreuz OK/UK Versorgung
  • Grafik 2: Festzuschuss-Übersicht
  • Grafik 3: Abrechnungsübersicht BEL II + BEB-97

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FAQ – Häufige Fragen zur gleichartigen OK/UK-Versorgung für GKV-Patienten

Was bedeutet „gleichartige Versorgung" bei einer GKV-Abrechnung?

Eine gleichartige Versorgung liegt vor, wenn der Patient eine Versorgung wählt, die über die GKV-Regelversorgung hinausgeht – z. B. vollverblendete Zirkonkronen statt Metallkronen. Der Festzuschuss bleibt gleich (befundorientiert), die Mehrkosten trägt der Patient selbst.

In welcher Reihenfolge werden BEL II und BEB-97 bei gleichartigen Arbeiten abgerechnet?

Die Laborrechnung beginnt immer mit den BEL II-Positionen, danach folgen die privatärztlichen BEB-Positionen (hier BEB-97). Diese Reihenfolge ist bei gleichartigen GKV-Arbeiten verbindlich.

Darf ich alle tatsächlich gesetzten Pins berechnen?

Ja. Du darfst bei den Pins die tatsächlich gesetzte Anzahl berechnen – das gilt sowohl für die BEB-97 als auch für die BEB-Zahntechnik®.

Wie rechne ich CAD-CAM-Leistungen ab, die in der BEB-97 nicht abgebildet sind?

Lege in DENTAplus® Dentalabrechnung eigene Zusatzleistungen an – z. B. für Scannen, Konstruieren, Datentransfer, Aufpassen und Nacharbeiten. Diese Positionen sind nicht Bestandteil der BEB-97, aber als individuelle Laborleistungen abrechenbar.

Erstatten GKV-Zusatzversicherungen auch Laborleistungen bei gleichartiger Versorgung?

Viele Zusatzversicherungen erstatten Laborleistungen – besonders aus der Modellherstellung und das Material. Lege diese Positionen konsequent an, da die Chancen auf Erstattung bei Zusatzversicherungen gut stehen.

Uwe Koch

Uwe Koch ist Experte für Dentalabrechnung und teilt sein umfangreiches Fachwissen rund um BEL II und zahntechnische Abrechnungsfälle.

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