Abrechnung
TL;DR: Eine Inlaybrücke löst keinen GKV-Festzuschuss aus und wird daher rein privat nach BEB-97 abgerechnet. Eine Kassenabrechnung über Teilkronen ist nicht möglich. Dieses Beispiel zeigt dir die korrekte Vorgehensweise für eine Inlaybrücke von 24–26 aus Edelmetall.
Eine Inlaybrücke löst in der aktuellen zahnmedizinischen Abrechnung für den Patienten keinen Festzuschuss aus. Die Berechnung erfolgt deshalb rein privat nach BEB-97.
Wichtig: Eine Abrechnung über Kasse nach Teilkronen ist nicht möglich, da die Präparation einer Teilkrone per definitionem immer alle Höcker der Prämolaren und/oder Molaren überkuppelt haben muss. Die Abrechnung erfolgt im vorliegenden Beispiel nach BEB-97.
Inlays in Verbindung mit Brückengliedern – als sogenannte Inlaybrücke – sind eine Alternative zur „normalen" Brücke. Sie überbrückt die Lücke eines fehlenden Zahnes mit der Option, die Pfeilerzähne „schonend" zu beschleifen und zu behandeln.
Bei dem aktuellen Goldpreis ist eine Inlaybrücke aus Edelmetall bereits im Materialbereich eine kostspielige Angelegenheit. Eine günstigere Alternative ist aktuell eine gefräste Inlaybrücke aus Zirkon.
Die Versorgung einer Einzelzahnlücke mit einer Inlaybrücke stellt nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Prothetik eine wissenschaftlich anerkannte Methode dar. Trotzdem haben sich die Partner im Gemeinsamen Bundesausschuss darauf geeinigt, diese Art der Versorgung als nicht ausreichend abgesichert zu betrachten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Daher stellen Inlaybrücken eine zahnärztlich-prothetische Leistung dar, für die prinzipiell keine Festzuschüsse gewährt werden. Dies widerspricht zwar dem Grundkonzept einer befund- und nicht therapiebezogenen Bezuschussung – ist aber derzeit der aktuelle Stand.
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die du individuell an dein System und deine Abrechnungsweise anpassen kannst.
Weitere Informationen und Abrechnungsbeispiele findest du auf www.go-zakk.de von Uwe Koch.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat festgelegt, dass Inlaybrücken als nicht ausreichend wissenschaftlich abgesichert gelten. Daher werden für diese Versorgungsform keine Festzuschüsse gewährt – obwohl die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Prothetik sie als anerkannte Methode einstuft.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich privat nach BEB-97. Eine Kassenabrechnung ist nicht möglich, da Inlaybrücken keinen Festzuschuss auslösen.
Die Präparation einer Teilkrone muss per definitionem alle Höcker der Prämolaren und/oder Molaren überkuppeln. Diese Voraussetzung ist bei einer Inlaybrücke nicht erfüllt, weshalb eine Kassenabrechnung über Teilkronen ausscheidet.
Ja. Gerade bei hohem Goldpreis ist eine gefräste Inlaybrücke aus Zirkon im Materialbereich deutlich günstiger als eine Edelmetall-Variante – bei vergleichbarer Funktion und Ästhetik.
In der DENTAplus® Dentalabrechnung kannst du Jumbos (Leistungskomplexe) für Inlaybrücken anlegen und alle privaten BEB-97-Positionen hinterlegen. Mit Eventualpositionen (Menge „0") vergisst du keine relevante Leistungsposition.



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