MDR

Medizinprodukte-Verordnung (MDR) im Dentallabor - alles was Sie wissen müssen

TL;DR: Die MDR (EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745) gilt für alle Dentallabore – egal ob gewerblich oder als Praxislabor. Du musst ein Risikomanagementsystem einführen, Chargen rückverfolgen und eine Konformitätserklärung erstellen. Wer das nicht umsetzt, riskiert Bußgelder und ein Verkehrsverbot.

Was ist die MDR – und warum betrifft sie dein Dentallabor?

Die offizielle Bezeichnung der Medizinprodukte-Verordnung lautet „MDR 2017/745". Sie stellt gewerbliche Labore, Praxislabore und Serienhersteller vor umfangreiche regulatorische Anforderungen. Die Verordnung gilt für alle Hersteller von Medizinprodukten – und schließt Dentallabore jeder Größe ein.

Auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion im Juni 2019 antwortete die Bundesregierung unmissverständlich: „Ähnlich wie für die Hersteller werden mit der MDR auch die Anforderungen an Sonderanfertiger erhöht. […] Besondere Herausforderungen für KMU, die Sonderanfertigungen herstellen, bestehen in diesem Zusammenhang in den Anforderungen der MDR in Bezug auf die klinische Bewertung (inklusive der klinischen Nachbeobachtung), des Risikomanagements sowie der proaktiven Überwachung nach dem Inverkehrbringen […]"

Hintergrund der Verordnung

Die Europäische Kommission diskutierte ab 2008 einen neuen Rechtsrahmen für Medizinprodukte. Die ersten Entwürfe erschienen 2012. Auslöser waren Probleme mit Implantaten – etwa Metall-Metall-Hüftprothesen mit erhöhten Kobalt- und Chrom-Ionen-Werten im Gewebe. Der Hersteller DePuy rief die betroffenen Produkte 2010 zurück.

Den eigentlichen Anstoß für die Reform gab der sogenannte „PIP-Skandal" um minderwertige Brustimplantate – rund 400.000 Betroffene in 65 Ländern. Die Europäische Kommission verabschiedete die neue Verordnung im April 2017. Nach einer coronabedingten Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr müssen alle Medizinproduktehersteller die Anforderungen seit dem 26. Mai 2021 umgesetzt haben.

Die Verordnung schützt Verbraucher und Patienten. Sie bezieht alle medizinischen Wirtschaftsakteure ein – wer am Wertschöpfungsprozess beteiligt ist, trägt Mitverantwortung für den gesamten Produktlebenszyklus.

Anforderungen an Hersteller von Sonderanfertigungen

Die MDR unterscheidet nicht zwischen Serienprodukten und Sonderanfertigungen. Gemäß Art. 10 MDR gibt es nur „Hersteller" im engeren Sinne. Besonderheiten für Sonderanfertigungen regelt Anhang XIII der MDR. Konkret musst du als Dentallabor folgende Anforderungen erfüllen:

  • Risikomanagementsystem, das folgende Aspekte abdeckt:
    • Klinische Bewertung (Sekundär-Recherche)
    • Klinische Nachbeobachtung (Reklamationen und Kulanzen)
    • Sicherheitsbericht (Nachbetrachtung der Maßnahmen)
  • Chargenrückverfolgung sicherstellen – auftragsbezogen und über einschlägige Dentalabrechnungssoftware abbildbar

Die Dokumentationspflichten

Aus Anhang XIII, Abschnitt 1 der MDR ergeben sich deine Dokumentationspflichten. Du musst eine Konformitätserklärung erstellen, die folgende Angaben enthält:

  • Name und Anschrift des Herstellers sowie aller Fertigungsstätten
  • Erklärung, dass das Produkt für einen bestimmten Patienten oder Anwender bestimmt ist (identifiziert durch Name, Akronym oder Code)
  • Name des Verordnenden und ggf. Name der betreffenden medizinischen Einrichtung
  • Die spezifischen Merkmale des Produkts
  • Erklärung, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß Anhang I der MDR entspricht

Diese Erklärung musst du mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahren. Zusätzlich benötigst du eine Herstellungsdokumentation, die Auslegung, vorhergesehene Leistung und Herstellungsverfahren nachvollziehbar macht.

Empfehlung

Führe eine sorgfältige Dokumentation aller Sonderanfertigungen durch. Archiviere alle produktbezogenen Dokumente – auch Abstimmungen mit Zahnarzt und Patient. Eine digitale Dokumentation mittels Dentalprogramm und Dokumentenkamera hat sich bewährt. Führe außerdem ein System zur Chargenrückverfolgung ein, etwa über Lieferscheine und Chargen- bzw. Losnummern.

Risikomanagement- bzw. Qualitätsmanagementsystem

Das Risikomanagementsystem muss gemäß Art. 10 Abs. 9 MDR folgende Aspekte abdecken:

  • Risikomanagement-Plan für jedes Produkt (bzw. Produktfamilie) festlegen und dokumentieren
  • Risiken identifizieren, analysieren, bewerten, beseitigen und kontrollieren
  • Informationen aus der Fertigungsphase auswerten
  • Gefährdungen und deren Häufigkeit erfassen
  • Verbundene Risiken und Gesamtrisiko abschätzen
  • Nutzen-Risiko-Verhältnis bewerten
  • Risikoakzeptanz festlegen
  • Erkenntnisse für Anpassungen im Herstellungsprozess nutzen
  • Klinische Bewertung durchführen
  • Klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen sicherstellen (z. B. über Reklamationen und Kulanzen)
  • System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Art. 83 MDR implementieren und Sicherheitsbericht gemäß Anhang XIII MDR erstellen

Die MDR schreibt keine spezielle Norm oder Zertifizierungspflicht vor. Du bist aber verpflichtet, ein dynamisches, „gelebtes" System einzuführen, aufrechtzuerhalten und ständig zu verbessern.

Empfehlung

Wenn du bereits über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement verfügst, prüfe, ob es alle MDR-Anforderungen – insbesondere zur klinischen Bewertung und zum Risikomanagement – vollständig abdeckt. Eine automatische Konformität ist nicht gegeben.

Hinweis

Alle Produkte müssen im Rahmen der MDR vom Hersteller auf Konformität geprüft werden. Fehlende oder unvollständige Konformitätserklärungen nach Anhang XIII MDR können zu Bußgeldern führen. Dein Labor muss bestätigen, dass es gemäß Anhang I der MDR ein kontinuierlich geführtes Risikomanagement betreibt.

Klinische Bewertung

Auch Sonderanfertigungen unterliegen der klinischen Bewertung. Sie ist Bestandteil des Qualitäts- bzw. Risikomanagementsystems. Folgende Punkte musst du berücksichtigen:

  • Kritische Auswertung der einschlägigen wissenschaftlichen Fachliteratur zu Sicherheit, Leistung, Auslegungsmerkmalen und Zweckbestimmung
  • Kritische Bewertung der Ergebnisse aller verfügbaren klinischen Prüfungen
  • Berücksichtigung anderweitig verfügbarer Versorgungsoptionen

Klinische Nachbeobachtung

Für die klinische Nachbeobachtung bereits in den Verkehr gebrachter Produkte brauchst du einen Plan. Dabei setzt du folgende Methoden und Verfahren ein:

  • Ermittlung zuvor unbekannter Nebenwirkungen (z. B. Wechselwirkungen mit Medikamenten)
  • Bewertung klinischer Daten zu gleichartigen oder ähnlichen Produkten
  • Einholung von Anwender-Feedback (Reklamationen und Kulanzen)
  • Auswertung wissenschaftlicher Fachliteratur und anderer klinischer Datenquellen

Aus den Ergebnissen der klinischen Nachbeobachtung musst du gegebenenfalls Korrekturen ableiten. Schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen sind gemäß Art. 87 MDR sofort den zuständigen Behörden zu melden.

Sicherheitsbericht

Für jede Produktgruppe musst du regelmäßig einen aktuellen Sicherheitsbericht erstellen. Für Produkte der Klasse IIa – also den typischen Zahnersatz – ist eine Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben.

Zeitaufwand für die Implementierung

Die Umsetzung des Risikomanagements kann zeitintensiv sein – muss es aber nicht. Verbände empfehlen oft Excel-Vorlagen. Die eigentliche Hauptarbeit liegt nicht im Erstellen der Vorlagen, sondern im Verstehen der Verordnung, der Datenerhebung und der Risikobewertung für jede einzelne Produktionsstufe. Folgende Fragen musst du für jede Stufe beantworten:

  • Welche potenziellen Fehler könnten entstehen?
  • Welche Folgen resultieren aus diesen Fehlern?
  • Was sind mögliche Fehlerursachen?
  • Welche Maßnahmen ergreife ich zur Risikominimierung?
  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler auftreten?
  • Welche Auswirkungen haben Fehler?
  • Wie wahrscheinlich ist es, den Fehler zu entdecken?

Anbieter wie der Dental Risikomanager halten bereits eine breite Palette bewerteter Positionen vor. Du gleichst lediglich ab, ob dein Labor zum gleichen Ergebnis kommt oder Anpassungen nötig sind. Das spart bis zu 95 % der Zeit.

Die richtige Software macht den Unterschied

Eine softwaregestützte Umsetzung – wie der Dental Risikomanager – bietet klare Vorteile. Alle Standard-Arbeitsschritte eines Dentallabors sind bereits hinterlegt. Du startest ohne Investitionskosten und kannst monatlich kündigen. So erfüllst du die MDR-Anforderungen ohne unnötigen Aufwand.

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FAQ

Was ist die MDR und gilt sie auch für mein Dentallabor?

Die MDR (EU-Verordnung 2017/745) ist die europäische Medizinprodukte-Verordnung. Sie gilt für alle Hersteller von Medizinprodukten – also auch für gewerbliche Dentallabore und Praxislabore jeder Größe. Als Zahntechniker, der Zahnersatz als Sonderanfertigung herstellt, bist du Hersteller im Sinne der MDR und musst alle Anforderungen erfüllen.

Was muss ich als Dentallabor konkret umsetzen?

Du musst ein Risikomanagementsystem einführen, eine Chargenrückverfolgung sicherstellen und eine Konformitätserklärung nach Anhang XIII MDR für jede Sonderanfertigung erstellen. Außerdem sind eine klinische Bewertung, klinische Nachbeobachtung und ein regelmäßiger Sicherheitsbericht erforderlich.

Wie lange müssen Konformitätserklärungen aufbewahrt werden?

Die Konformitätserklärung muss mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produktes aufbewahrt werden. Das gilt auch für die zugehörige Herstellungsdokumentation.

Was droht, wenn ich die MDR nicht umsetze?

Ohne nachgewiesene Konformität gilt ein Verkehrsverbot für deine Produkte. Zusätzlich drohen Bußgelder, wenn keine oder eine unvollständige Konformitätserklärung beigefügt wird. Die zuständigen Behörden können Kontrollen durchführen.

Wie viel Zeit kostet die Einführung eines Risikomanagementsystems?

Mit einer spezialisierten Dentalsoftware wie dem Dental Risikomanager lässt sich der Zeitaufwand um bis zu 95 % reduzieren, weil Standard-Arbeitsschritte und Risikopositionen bereits hinterlegt sind. Wer alles selbst mit Excel-Vorlagen aufbaut, sollte mit etwa einer Arbeitswoche rechnen.

Tom Stadermann

Tom Stadermann schreibt als Leiter Technik und Support über die technischen Herausforderungen im Dentallabor.

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