Abrechnung

Abrechnung - Provisorische Brücke im CAD-CAM-Verfahren

TL;DR: Eine provisorische Brücke von 14 auf 18 im CAD-CAM-Verfahren rechnest du nach BEB-Zahntechnik® ab. Wichtig: Bleibe bei einer BEB-Version, berechne die tatsächlich gesetzten Pins und hebe dir Leistungspositionen für die endgültige Versorgung auf.

Koch's Abrechnungstipp: Provisorische Brücke im CAD-CAM-Verfahren

Die hier vorgestellte provisorische Brücke von Zahn 14 auf 18 wurde im CAD-CAM-Verfahren hergestellt. Die Abrechnung erfolgt nach BEB-Zahntechnik®. Es handelt sich um einen Privatpatienten, der diese Versorgung vorab erhalten hat.

Abrechnung – was du beachten musst

Bei den Pins – und das gilt sowohl für die BEB-97 als auch für die BEB-Zahntechnik® – darfst du die tatsächlich gesetzten Pins berechnen. Orientiere dich beim Preis nicht zu hoch, sonst werden deine Modellherstellungsleistungen mit allen Positionen wie Stumpfsegment bearbeiten, Segment herstellen und bearbeiten, Pins und Modell am Ende teurer als die Kronen selbst.

Trotzdem: Im Bereich der Brückenglieder und im Bereich der „Nicht-Versorgung" im II. Quadranten setzt du die technisch notwendigen Pins und rechnest sie ab.

Denke daran: Du erstellst hier ein Provisorium. Hebe dir noch Leistungspositionen für die endgültige Rechnung auf. Und bedenke, dass die provisorische Versorgung nicht zu perfekt werden sollte – sonst könnte der Patient auf die definitive Versorgung verzichten.

Falls du mit der BEB-Zahntechnik® noch nicht sehr vertraut bist, kannst du diese Rechnung auch nach BEB-97 erstellen. Wichtig dabei: Mische nicht die Leistungen verschiedener BEB-Versionen. Bleibe bei einer BEB-Version deiner Wahl und lege fehlende Positionen ggf. zusätzlich an. Gerade im CAD-CAM-Bereich und bei anderen neueren Techniken ist die BEB-97 nicht aktuell und unvollständig.

Jumbos und Eventualpositionen gezielt einsetzen

Erstelle dir Jumbos (Leistungskomplexe) mit Standard-Leistungen und zusätzlich möglichen Leistungen. So hast du Spielraum für weitere Abrechnungspositionen.

Ein Tipp: Lege dir die Leistungen, an die du erinnert werden möchtest, bei der Rechnungslegung oder schon beim Kostenvoranschlag mit der Menge „0" an. Dann kannst du noch entscheiden, ob du sie aktivierst oder weglässt. In der DENTAplus® Dentalabrechnung gibt es dafür die sogenannten Eventualpositionen – sie werden bei der Rechnungsstellung automatisch vorgeschlagen.

Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele. Du kannst sie individuell an dein System und deine Art abzurechnen anpassen.

Uwe Koch | www.go-zakk.de | Tipp Dezember (PDF)

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FAQ

Nach welchem Leistungsverzeichnis wird eine provisorische CAD-CAM-Brücke abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt nach BEB-Zahntechnik® oder nach BEB-97. Wichtig ist, nicht beide Versionen zu mischen. Für CAD-CAM-Arbeiten ist die BEB-Zahntechnik® die aktuellere und vollständigere Grundlage.

Wie viele Pins darf ich bei der provisorischen Brücke berechnen?

Du darfst die tatsächlich gesetzten Pins berechnen – das gilt sowohl für die BEB-97 als auch für die BEB-Zahntechnik®. Achte darauf, dass der Gesamtpreis für die Modellherstellung nicht höher ausfällt als der für die eigentlichen Kronen.

Soll ich Leistungspositionen für die provisorische Versorgung „aufsparen"?

Ja. Hebe dir bestimmte Leistungspositionen für die endgültige Rechnung auf. Das Provisorium sollte außerdem nicht zu perfekt werden, damit der Patient die definitive Versorgung auch tatsächlich anstrebt.

Was sind Eventualpositionen in DENTAplus® Dentalabrechnung?

Eventualpositionen sind Leistungen mit der Menge „0", die bei der Rechnungsstellung automatisch vorgeschlagen werden. Du entscheidest dann, ob du sie aktivierst oder weglässt. Das verhindert, dass du Abrechnungspositionen vergisst.

Was ist der Unterschied zwischen BEB-97 und BEB-Zahntechnik® im CAD-CAM-Bereich?

Die BEB-97 ist älter und enthält keine vollständigen Positionen für neuere Technologien wie CAD-CAM oder digitale Abformung. Die BEB-Zahntechnik® ist aktueller und bietet passende Positionen für moderne zahntechnische Verfahren. Eigene Positionen können in beiden Versionen ergänzt werden.

📄 Tipp Dezember 1 herunterladen (PDF)

Uwe Koch

Uwe Koch ist Experte für Dentalabrechnung und teilt sein umfangreiches Fachwissen rund um BEL II und zahntechnische Abrechnungsfälle.

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