Recht
TL;DR: Der EuGH verpflichtet Arbeitgeber seit 2019 zur vollständigen Arbeitszeiterfassung. Als Laborinhaber bist du in der Pflicht, die tatsächliche Arbeitszeit deiner Mitarbeiter objektiv und verlässlich festzuhalten. Wie der deutsche Gesetzgeber das Urteil konkret umsetzt, ist noch offen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14.05.2019 (Az. C-55/18) Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Jetzt sind die Mitgliedstaaten an der Reihe, geeignete Maßnahmen zu treffen.
Im Kern steht der Schutz der Arbeitnehmer. Nach der EU-Grundrechtecharta und der Arbeitszeitrichtlinie müssen die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten eingehalten werden. Außerdem muss die festgelegte Obergrenze für die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit kontrollierbar sein.
Laut EuGH ist die objektive und verlässliche Feststellung der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden deshalb unerlässlich. Betroffen von der Arbeitszeiterfassung sind alle Arbeitnehmer. Offen ließ der EuGH, ob und wie die Arbeitszeiterfassung für Homeoffice-Mitarbeiter konkret ausgestaltet werden soll.
Als Arbeitgeber trägst du die Verantwortung, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Das System muss die tatsächlich geleisteten Stunden deiner Mitarbeiter objektiv nachweisen. Wie der deutsche Gesetzgeber das EuGH-Urteil in nationales Recht überführt, bleibt abzuwarten.
Prüfe, ob dein Labor bereits über ein geeignetes System zur Arbeitszeiterfassung verfügt. Digitale Lösungen erleichtern die rechtssichere Dokumentation und sparen Zeit im Vergleich zu manuellen Stundenzetteln. Kläre mit deinem Steuerberater oder Rechtsanwalt, welche konkreten Anforderungen für dein Labor gelten.
Ja. Das EuGH-Urteil vom 14.05.2019 (Az. C-55/18) verpflichtet alle Arbeitgeber zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter. Das gilt auch für Dentallabore.
Das System muss die täglich geleisteten Arbeitsstunden objektiv und verlässlich festhalten. So lässt sich prüfen, ob Mindestruhezeiten und die wöchentliche Höchstarbeitszeit eingehalten werden.
Der EuGH hat diese Frage offen gelassen. Hier besteht noch keine abschließende Regelung auf EU- oder nationaler Ebene. Verfolge die gesetzlichen Entwicklungen und passe dein System ggf. an.
Der genaue Bußgeldrahmen hängt von der nationalen Umsetzung des EuGH-Urteils ab. Grundsätzlich können bei Verstößen gegen Arbeitszeitgesetze Bußgelder verhängt werden. Zudem bist du bei Streitigkeiten in der Beweispflicht.
Digitale Lösungen – von einfachen Zeiterfassungs-Apps bis zu integrierten Laborsoftware-Modulen – sind manuellen Methoden vorzuziehen. Sie sind revisionssicher, reduzieren Fehler und sparen administrativen Aufwand.
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