Abrechnung
TL;DR: Eine Oberkiefer-Teleskopbrücke aus NEM auf 6 Implantaten ist eine hochwertige Alternative zum klassischen Modellguss – ohne störende Gaumenplatte. Die Abrechnung erfolgt nach BEB-97. Dieses Beispiel zeigt dir, wie du alle relevanten Positionen korrekt ansetzt.
Teleskopierende Brücken gelten im Allgemeinen als „das Non-Plus-Ultra" bei herausnehmbarem Zahnersatz. Kein störender Modellguss im Gaumenbereich, keine Kunststoffsättel – sondern alles individuell verblendet und gängig eingestellt. Diese Arbeit ist nicht immer günstig, aber eine Alternative in NEM kann eine sehr gute Lösung darstellen.
Im vorliegenden Beispiel erhält der Patient eine Oberkiefer-Teleskopbrücke aus NEM auf 6 Implantaten. Die Abrechnung erfolgt nach BEB-97 und ist als Preisempfehlung zu verstehen.
Teleskopbrücke: 6 Teleskope, kompositvollverblendet, auf 6 Implantaten mit Galvanosekundärteleskopen, Tertiärstruktur aus Modellguss, Rest vollverblendete Brückenglieder.
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die du individuell an dein System und deine Abrechnungsweise anpassen kannst.
Nutze die Jumbos (Komplexe) in der DENTAplus® Dentalabrechnung mit Standard-Leistungen und zusätzlich möglichen Leistungen, um Spielraum für weitere Abrechnungspositionen zu haben. Lege Leistungen, an die du erinnert werden möchtest, beim Kostenvoranschlag oder bei der Rechnungslegung mit der Menge „0" an – so kannst du später entscheiden, ob du sie aktivierst oder weglässt.
Weitere Informationen und Abrechnungsbeispiele findest du auf www.go-zakk.de von Uwe Koch.
Implantatgetragene Teleskopbrücken werden in der Regel nach BEB-97 abgerechnet, da es sich um eine rein private Leistung handelt. Die BEB-97 enthält die relevanten Positionen für Teleskope, Verblendungen und Implantataufbauten.
NEM (Nichtedelmetall) ist deutlich kostengünstiger als Edelmetall und ermöglicht dennoch eine hochwertige, vollverblendete Versorgung. Die Funktion und Ästhetik sind bei fachgerechter Verarbeitung gleichwertig.
Galvanosekundärteleskope sind galvanisch hergestellte Sekundärkappen, die mit minimaler Friktion auf dem Primärteleskop sitzen. Sie werden als eigenständige Leistungsposition in der BEB-97 abgerechnet und sind von den Primärteleskopen getrennt auszuweisen.
Jumbos (Leistungskomplexe) in DENTAplus® Dentalabrechnung enthalten alle typischen Positionen einer Arbeit – inklusive Eventualpositionen mit Menge „0". So vergisst du keine Leistung und kannst Positionen bei Bedarf einfach aktivieren oder deaktivieren.
Nein. Implantatgetragene Versorgungen sind keine GKV-Regelleistung. Der Patient erhält keinen Festzuschuss für die implantatgetragene Konstruktion. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich privat – in der Regel nach BEB-97.



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