Abrechnung

Abrechnung - Teleskopierende Brücke auf 6 Implantaten

TL;DR: Eine Oberkiefer-Teleskopbrücke aus NEM auf 6 Implantaten ist eine hochwertige Alternative zum klassischen Modellguss – ohne störende Gaumenplatte. Die Abrechnung erfolgt nach BEB-97. Dieses Beispiel zeigt dir, wie du alle relevanten Positionen korrekt ansetzt.

Koch's Abrechnungstipp: Teleskopierende Brücke auf 6 Implantaten

Teleskopierende Brücken gelten im Allgemeinen als „das Non-Plus-Ultra" bei herausnehmbarem Zahnersatz. Kein störender Modellguss im Gaumenbereich, keine Kunststoffsättel – sondern alles individuell verblendet und gängig eingestellt. Diese Arbeit ist nicht immer günstig, aber eine Alternative in NEM kann eine sehr gute Lösung darstellen.

Im vorliegenden Beispiel erhält der Patient eine Oberkiefer-Teleskopbrücke aus NEM auf 6 Implantaten. Die Abrechnung erfolgt nach BEB-97 und ist als Preisempfehlung zu verstehen.

Versorgung im Überblick (Zahnkreuz)

Teleskopbrücke: 6 Teleskope, kompositvollverblendet, auf 6 Implantaten mit Galvanosekundärteleskopen, Tertiärstruktur aus Modellguss, Rest vollverblendete Brückenglieder.

Abrechnung nach BEB-97

Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die du individuell an dein System und deine Abrechnungsweise anpassen kannst.

Nutze die Jumbos (Komplexe) in der DENTAplus® Dentalabrechnung mit Standard-Leistungen und zusätzlich möglichen Leistungen, um Spielraum für weitere Abrechnungspositionen zu haben. Lege Leistungen, an die du erinnert werden möchtest, beim Kostenvoranschlag oder bei der Rechnungslegung mit der Menge „0" an – so kannst du später entscheiden, ob du sie aktivierst oder weglässt.

  • Abrechnungsgrundlage: BEB-97
  • Versorgungsart: Oberkiefer-Teleskopbrücke aus NEM auf 6 Implantaten
  • Materialien: Galvanosekundärteleskope, Tertiärstruktur aus Modellguss, vollverblendete Brückenglieder
  • Abrechnung als Preisempfehlung – individuell anpassbar

Weitere Informationen und Abrechnungsbeispiele findest du auf www.go-zakk.de von Uwe Koch.

Abrechnungsbilder

  • Grafik 1: Zahnkreuz Teleskopbrücke auf 6 Implantaten
  • Grafik 2: Abrechnungsübersicht BEB-97

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FAQ – Häufige Fragen zur Abrechnung einer Teleskopbrücke auf Implantaten

Nach welchem Leistungsverzeichnis wird eine Teleskopbrücke auf Implantaten abgerechnet?

Implantatgetragene Teleskopbrücken werden in der Regel nach BEB-97 abgerechnet, da es sich um eine rein private Leistung handelt. Die BEB-97 enthält die relevanten Positionen für Teleskope, Verblendungen und Implantataufbauten.

Was ist der Vorteil einer Teleskopbrücke aus NEM gegenüber Edelmetall?

NEM (Nichtedelmetall) ist deutlich kostengünstiger als Edelmetall und ermöglicht dennoch eine hochwertige, vollverblendete Versorgung. Die Funktion und Ästhetik sind bei fachgerechter Verarbeitung gleichwertig.

Was sind Galvanosekundärteleskope und wie werden sie abgerechnet?

Galvanosekundärteleskope sind galvanisch hergestellte Sekundärkappen, die mit minimaler Friktion auf dem Primärteleskop sitzen. Sie werden als eigenständige Leistungsposition in der BEB-97 abgerechnet und sind von den Primärteleskopen getrennt auszuweisen.

Wie helfen Jumbos in DENTAplus® bei der Abrechnung komplexer Implantatarbeiten?

Jumbos (Leistungskomplexe) in DENTAplus® Dentalabrechnung enthalten alle typischen Positionen einer Arbeit – inklusive Eventualpositionen mit Menge „0". So vergisst du keine Leistung und kannst Positionen bei Bedarf einfach aktivieren oder deaktivieren.

Kann eine Teleskopbrücke auf Implantaten über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden?

Nein. Implantatgetragene Versorgungen sind keine GKV-Regelleistung. Der Patient erhält keinen Festzuschuss für die implantatgetragene Konstruktion. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich privat – in der Regel nach BEB-97.

Uwe Koch

Uwe Koch ist Experte für Dentalabrechnung und teilt sein umfangreiches Fachwissen rund um BEL II und zahntechnische Abrechnungsfälle.

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