Abrechnung
TL;DR: Die Erweiterung einer bestehenden Modellgussprothese um Zähne 36 und 46 sowie 3 neue gegossene Klammern ist eine typische Reparatur/Erweiterungsleistung. Die korrekte Positionsauswahl nach BEL und BEB-97 ist entscheidend. Dieses Beispiel zeigt dir die richtige Vorgehensweise.
Reparaturen stellen auf beiden Seiten – im Dentallabor und in der Zahnarztpraxis – bei der Abrechnung eine große Herausforderung dar. Laut KZBV-Statistik 2016 sind bereits 49 % aller ZE-Fälle in irgendeiner Weise Reparaturen oder Wiederherstellungen/Erweiterungen. Wenn dann noch gegossen oder gelasert wird, müssen nicht nur die richtigen Festzuschüsse, sondern auch die korrekten BEL-Positionen gefunden werden. Hier findest du Hilfe nach BEL und BEB-97.
Jede Art von Angeboten oder Rechnungen für das Dentallabor oder das Praxislabor kann hier immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht werden – aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers – können diese in ein entsprechendes Angebot einfließen.
Tipp: Arbeite mit Jumbos, wie sie in der DENTAplus® Dentalabrechnung vorgegeben sind, und erstelle dir Leistungsketten, damit du keine Position vergisst. Nimm auch Leistungen als Alternativpositionen in deine Jumbos auf, damit du sie bei Bedarf aktivieren kannst – wenn du zu Beginn der Arbeit noch nicht weißt, welche Positionen letztendlich zum Ansatz kommen.
Denke besonders an kleine Leistungspositionen aus der Arbeitsvorbereitung:
Diese Positionen sollten mit kleinen Preisen versehen konsequent auf jeder Rechnung erscheinen – ausnahmslos, wo es möglich ist (Kronen, Inlays, Veneers, Teleskope etc.).
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die du individuell an dein System und deine Abrechnungsweise anpassen kannst.
Weitere Informationen und Abrechnungsbeispiele findest du auf www.go-zakk.de von Uwe Koch.
Eine Prothesenerweiterung wird mit BEL-Reparatur- und Erweiterungspositionen abgerechnet und löst andere Festzuschüsse aus als eine Neuanfertigung. Verwechslungen führen zu falschen Festzuschussberechtigungen – prüfe immer den genauen Befundschlüssel.
Neue gegossene Klammern im Rahmen einer Erweiterung werden nach BEL II als eigenständige Position abgerechnet. Jede Klammer ist einzeln auszuweisen. Wenn Lötarbeiten anfallen, ist auch das Lotmaterial (seit BEL II 2014) als Material ansetzbar.
Bei Erweiterungen gilt der Befund der Erweiterungsleistung – nicht der ursprüngliche Befund der Prothese. Der Festzuschuss richtet sich nach den hinzugekommenen Zähnen und Elementen. Verwechslungen mit dem alten Befund sind ein häufiger Fehler.
Lege in DENTAplus® Dentalabrechnung Jumbos für Reparatur- und Erweiterungsleistungen an – mit allen typischen BEL-Positionen und Eventualpositionen (Menge „0"). So hast du alle relevanten Positionen sofort im Blick und kannst sie flexibel aktivieren oder weglassen.
Bei Gusspositionen (neue Klammern, Gusssattel) sind alle anfallenden Positionen einzeln auszuweisen: Modellherstellung, Einbettmasse, Gussleistung, Ausarbeitung. Vergiss auch nicht die Lötpositionen und das Lotmaterial, wenn Verbindungen gelötet werden.



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