Abrechnung

TL;DR: Reparaturen und Unterfütterungen stellen bei der Abrechnung besondere Herausforderungen dar – besonders beim Finden der richtigen BEL-Positionen und Festzuschüsse. Dieses Beispiel zeigt dir die korrekte Abrechnung einer Unterkiefer-Unterfütterung einer Teleskopprothese mit 3 Teleskopen und 2 Komposit-Verblendungen nach BEL und BEB-97.
Reparaturen stellen auf beiden Seiten – im Dentallabor und in der Zahnarztpraxis – bei der Abrechnung eine große Herausforderung dar. Laut KZBV-Statistik 2016 sind bereits 49 % aller ZE-Fälle in irgendeiner Weise Reparaturen oder Wiederherstellungen/Erweiterungen. Wenn dann noch gegossen oder gelasert wird, müssen nicht nur die richtigen Festzuschüsse, sondern auch die korrekten BEL-Positionen gefunden werden. Gerade bei Reparaturen werden häufig Festzuschüsse verwechselt oder Leistungen im Laborbereich vergessen. Hier findest du Hilfe nach BEL und BEB-97.
Für die Unterfütterung einer Teleskopprothese gelten spezifische BEL-Positionen. Achte darauf, die korrekte Position für die Unterfütterung (BEL) zu wählen und nicht mit der Neuanfertigung zu verwechseln.
Die Teleskopkronen und Verblendungen werden nach BEB-97 abgerechnet. Plane alle zugehörigen Einzelpositionen sorgfältig ein.
Jede Art von Angeboten oder Rechnungen für das Dentallabor oder das Praxislabor kann hier immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht werden – aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers – können diese in ein entsprechendes Angebot einfließen.
Besonders im Reparaturbereich werden häufig die Vorwälle oder Zusatzleistungen beim Löten vergessen. Denke auch an das Lotmaterial, das seit dem neuen BEL II 2014 als Material abrechenbar ist.
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die du individuell an dein System und deine Abrechnungsweise anpassen kannst.
Weitere Informationen und Abrechnungsbeispiele findest du auf www.go-zakk.de von Uwe Koch.
Eine Unterfütterung wird mit spezifischen BEL-Reparaturpositionen abgerechnet und löst andere Festzuschüsse aus als eine Neuanfertigung. Verwechslungen hier führen zu falschen Festzuschüssen – prüfe daher immer den genauen Befundschlüssel.
Seit dem neuen BEL II 2014 ist das Lotmaterial als eigenständige Materialposition abrechenbar. Trage es konsequent in jede Rechnung ein, bei der Lötarbeiten anfallen.
Am häufigsten vergessen werden: Vorwälle (Modellherstellung für die Reparatur), Zusatzleistungen beim Löten, das Lotmaterial selbst sowie Einprobekosten. Nutze Jumbos in DENTAplus® Dentalabrechnung mit Eventualpositionen für Reparaturleistungen.
Laut KZBV-Statistik 2016 sind 49 % aller ZE-Fälle in irgendeiner Weise Reparaturen oder Wiederherstellungen/Erweiterungen. Eine korrekte Reparaturabrechnung hat damit erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für dein Labor.
Komposit-Verblendungen an bestehenden Teleskopkronen werden als eigenständige Leistungsposition nach BEB-97 abgerechnet. Sie sind von der eigentlichen Unterfütterung getrennt auszuweisen.



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