Abrechnung

Monatsaufstellung im Dentallabor

TL;DR: Die Monatsaufstellung fasst alle Rechnungen eines Zeitraums zusammen und erleichtert sowohl dem Zahnarzt die Zahlung als auch dem Dentallabor die Buchhaltung. Keine Mehrwertsteuer ausweisen – sie ist kein steuerlich relevanter Beleg.

Monatsaufstellung für den Zahnarzt im Dentallabor

Die Monatsaufstellung ist ein Dokument, das in der zahntechnischen Abrechnung regelmäßig eingesetzt wird. Sie listet alle Rechnungen und Rechnungskorrekturen auf, die in einem bestimmten Zeitraum – meistens einem Monat – erstellt wurden.

Für den Zahnarzt ist die Monatsaufstellung ein echter Service: Statt 20 oder 30 Einzelzahlungen tätigen zu müssen, reicht eine einzige Zahlung – gegebenenfalls abzüglich Skonto. Das spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand auf Praxisseite erheblich.

Für dein Dentallabor vereinfacht sich dadurch auch die Verbuchung der Zahlungseingänge spürbar. Weniger Einzelbuchungen, mehr Übersicht.

Keine Mehrwertsteuer auf der Monatsaufstellung ausweisen

Ein wichtiger Hinweis: Auf der Monatsaufstellung darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Sonst entsteht der Eindruck einer Rechnung oder Sammelrechnung – das ist rechtlich nicht korrekt.

Die Belegnummern auf der Monatsaufstellung dienen ausschließlich der Zuordnung der Zahlungseingänge. Die Monatsaufstellung ist damit kein steuerlich relevanter Beleg und muss entsprechend auch nicht als solcher behandelt werden.

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FAQ

Was ist eine Monatsaufstellung im Dentallabor?

Eine Monatsaufstellung fasst alle Rechnungen und Gutschriften eines Dentallabors aus einem bestimmten Zeitraum (meist ein Monat) für eine Zahnarztpraxis zusammen. Sie vereinfacht die Zahlungsabwicklung für beide Seiten.

Muss auf der Monatsaufstellung Mehrwertsteuer ausgewiesen werden?

Nein. Auf der Monatsaufstellung darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, damit kein Eindruck einer Sammelrechnung entsteht. Sie ist kein steuerlich relevanter Beleg.

Welchen Vorteil hat die Monatsaufstellung für die Zahnarztpraxis?

Die Praxis muss statt vieler Einzelzahlungen nur eine Gesamtzahlung – gegebenenfalls abzüglich Skonto – leisten. Das reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.

Welchen Vorteil hat die Monatsaufstellung für das Dentallabor?

Das Dentallabor muss weniger Zahlungseingänge einzeln verbuchen. Die Zuordnung ist eindeutiger und die Buchhaltung effizienter.

Kann die Monatsaufstellung auch für kürzere Zeiträume erstellt werden?

Ja, der Zeitraum ist flexibel. Üblich ist der Monatsrhythmus, aber auch wöchentliche oder quartalsweise Aufstellungen sind möglich – je nach Vereinbarung mit der Praxis.

Holger Stadermann

Holger Stadermann ist Gründer und Geschäftsführer des Software Service Stadermann und bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Dentalsoftware-Branche mit.

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