Abrechnung
TL;DR: Die Monatsaufstellung fasst alle Rechnungen eines Zeitraums zusammen und erleichtert sowohl dem Zahnarzt die Zahlung als auch dem Dentallabor die Buchhaltung. Keine Mehrwertsteuer ausweisen – sie ist kein steuerlich relevanter Beleg.
Die Monatsaufstellung ist ein Dokument, das in der zahntechnischen Abrechnung regelmäßig eingesetzt wird. Sie listet alle Rechnungen und Rechnungskorrekturen auf, die in einem bestimmten Zeitraum – meistens einem Monat – erstellt wurden.
Für den Zahnarzt ist die Monatsaufstellung ein echter Service: Statt 20 oder 30 Einzelzahlungen tätigen zu müssen, reicht eine einzige Zahlung – gegebenenfalls abzüglich Skonto. Das spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand auf Praxisseite erheblich.
Für dein Dentallabor vereinfacht sich dadurch auch die Verbuchung der Zahlungseingänge spürbar. Weniger Einzelbuchungen, mehr Übersicht.
Ein wichtiger Hinweis: Auf der Monatsaufstellung darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Sonst entsteht der Eindruck einer Rechnung oder Sammelrechnung – das ist rechtlich nicht korrekt.
Die Belegnummern auf der Monatsaufstellung dienen ausschließlich der Zuordnung der Zahlungseingänge. Die Monatsaufstellung ist damit kein steuerlich relevanter Beleg und muss entsprechend auch nicht als solcher behandelt werden.
Eine Monatsaufstellung fasst alle Rechnungen und Gutschriften eines Dentallabors aus einem bestimmten Zeitraum (meist ein Monat) für eine Zahnarztpraxis zusammen. Sie vereinfacht die Zahlungsabwicklung für beide Seiten.
Nein. Auf der Monatsaufstellung darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, damit kein Eindruck einer Sammelrechnung entsteht. Sie ist kein steuerlich relevanter Beleg.
Die Praxis muss statt vieler Einzelzahlungen nur eine Gesamtzahlung – gegebenenfalls abzüglich Skonto – leisten. Das reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Das Dentallabor muss weniger Zahlungseingänge einzeln verbuchen. Die Zuordnung ist eindeutiger und die Buchhaltung effizienter.
Ja, der Zeitraum ist flexibel. Üblich ist der Monatsrhythmus, aber auch wöchentliche oder quartalsweise Aufstellungen sind möglich – je nach Vereinbarung mit der Praxis.
_face.jpg)


Digitale Laborverwaltung spart Zeit: teil-automatisierte Abrechnung, zentraler Informationshub & Barcode-Tracking entlasten dein Team täglich.


DENTAplus® Q2/2025: eRechnung im ZUGFeRD-Format, Copy & Paste für Positionen & individuelles Farbschema – jetzt gesetzeskonform & effizienter arbeiten.


Abrechnungsexpertin Tamara Höpfel im Podcast: vergessene Kassenleistungen finden, Technik & Abrechnung besser verzahnen – praxisnahe Tipps für dein Labor.