Abrechnung
TL;DR: Eine Riegelarbeit verbindet festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz und wird ausschließlich beim Freiendsattel eingesetzt. Die Abrechnung erfordert sorgfältige Positionsauswahl. Dieses Beispiel zeigt dir, wie du eine unilaterale Riegelarbeit korrekt und vollständig abrechnest.
Zahntechnische Arbeiten werden heute immer individueller, anspruchsvoller und schneller in der Herstellung durch Fräsmaschinen. Trotzdem bleibt die Zahntechnik immer patientenbezogen und einzelfallabhängig. Nach wie vor werden Geschiebe, Anker oder Riegel verarbeitet, um Patienten zu versorgen, die keinen Klammermodellguss und kein Implantat möchten, wenn ihnen 2 oder 3 Seitenzähne fehlen.
Im vorliegenden Fall hat sich der Patient in Abstimmung mit dem Behandler für eine Riegelarbeit entschieden. 2 Kronen werden vollverblendet und aus Edelmetall hergestellt.
Die Riegelarbeit ist eine Verbindung von Kronen und festsitzenden Brücken mit herausnehmbarem Zahnersatz. Diese prothetische Wiederherstellung wird ausschließlich bei der Indikation eines Freiendsattels angewandt. Sie ermöglicht dem Patienten das exakte Verschließen seiner Teilprothese – man spricht auch von einem Monoreduktor.
Zusätzliche Vorteile:
Jede Art von Angeboten oder Rechnungen für das Dentallabor oder das Praxislabor kann hier immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen erbracht werden – aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers – können diese in ein entsprechendes Angebot einfließen.
Tipp: Arbeite mit Jumbos, wie sie in der DENTAplus® Dentalabrechnung vorgegeben sind, und erstelle dir Leistungsketten, damit du keine Position vergisst. Nimm auch Leistungen mit der Menge „0" in deine Jumbos auf – so kannst du diese Leistungen bei Bedarf aktivieren, wenn du zu Beginn der Arbeit noch nicht weißt, welche Positionen letztendlich zum Ansatz kommen.
Denke besonders an kleine Leistungspositionen aus der Arbeitsvorbereitung:
Diese Positionen sollten mit kleinen Preisen versehen konsequent auf jeder Rechnung erscheinen – ausnahmslos, wo es möglich ist.
Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele, die du individuell an dein System und deine Abrechnungsweise anpassen kannst.
Weitere Informationen und Abrechnungsbeispiele findest du auf www.go-zakk.de von Uwe Koch.
Eine Riegelarbeit – auch Monoreduktor genannt – verbindet festsitzenden Zahnersatz (Kronen) mit herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothese). Sie wird ausschließlich bei der Indikation eines Freiendsattels eingesetzt, also wenn Seitenzähne fehlen und der Patient keinen Klammermodellguss und kein Implantat wünscht.
Die vollverblendeten Edelmetallkronen werden nach BEB-97 abgerechnet. Das Riegelelement (Geschiebe/Riegel) ist als eigenständige Leistungsposition auszuweisen. Die Teilprothese wird entsprechend nach BEL II abgerechnet.
Alle drei sind Verbindungselemente zwischen festsitzenden und herausnehmbaren Prothesen. Ein Riegel (Monoreduktor) ermöglicht das exakte Verschließen der Prothese durch ein schiebendes oder drehendes Verriegelungsprinzip. Geschiebe und Anker funktionieren nach ähnlichen Prinzipien, unterscheiden sich aber in Mechanismus und Indikation.
Häufig vergessen werden Positionen aus der Arbeitsvorbereitung: Modellsegment sägen, Stümpfe vorbereiten und Dowel-Pins. Auch Einprobekosten und Nacharbeiten am Riegelelement werden oft nicht angesetzt. Nutze Jumbos in DENTAplus® Dentalabrechnung mit Eventualpositionen, um nichts zu übersehen.
Ja. Der Festzuschuss richtet sich nach dem Regelversorgungsbefund. Die Riegelarbeit gilt als gleichartige Versorgung, wenn sie über die Regelversorgung hinausgeht. Der Festzuschuss bleibt gleich – die Differenz trägt der Patient als Eigenanteil.



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