Abrechnung

Presskeramikkrone auf Keramik-Abutment richtig abrechnen

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TL;DR: Die vollkeramische Presskeramikkrone auf einem individuell hergestellten Keramik-Abutment rechnest du nach BEB-97 ab. Position 0817 „Individuelle Abutment-Auswahl" entfällt bei individueller Keramik-Fertigung. Chronologische Abrechnung und gepflegte Technikerzuordnungen sind der Schlüssel zu vollständigen Rechnungen.

Koch's Abrechnungstipp: Presskeramikkrone auf Keramik-Abutment

Implantatarbeiten sind weiter auf dem Vormarsch. Als gewerbliches Labor bist du mit immer mehr Hersteller-Systemen konfrontiert und weißt nicht immer, welche Leistungspositionen zu welcher Arbeit passen.

Im vorliegenden Fall wurde eine vollkeramische Presskeramikkrone auf einem Keramik-Abutment individuell erstellt. Auch das Keramik-Abutment wurde individuell hergestellt und erhält eine eigene BEB-Nummer. Die Abrechnung erfolgt hier nach BEB-97.

Abrechnungspositionen – chronologisch und nachvollziehbar

Auch hier gilt: Eine Abrechnung in chronologischer Abfolge ist für alle Beteiligten in Labor und Zahnarztpraxis besser nachvollziehbar.

Denke daran: Idealerweise hast du einen Auftragszettel mit einer Rückseite für alle BEL-II-Positionen plus die wichtigsten BEB-Positionen – am besten farblich sortiert. Nur so kann der Techniker, der deine Arbeit fertigt, seine Leistungen vollständig eintragen. Wenn die Komplexe in der Software nicht für neue Leistungen gepflegt wurden, entstehen Lücken in der Abrechnung.

Wichtiger Hinweis zur Position 0817

Bei der individuellen Erstellung eines Abutments aus Keramik kannst du die Position 0817 „Individuelle Abutment-Auswahl" nicht ansetzen. Diese Position ist ausschließlich bei konfektionierten, vom Labor eingekauften Implantataufbauten abrechenbar.

Alle angegebenen Rechnungsbeispiele sind empfohlene Rechnungsbeispiele. Du kannst sie individuell an dein System und deine Art abzurechnen anpassen.

Uwe Koch | www.go-zakk.de | Koch's Tipp des Monats 2 (PDF)

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FAQ

Nach welchem Leistungsverzeichnis wird die Presskeramikkrone auf Keramik-Abutment abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt nach BEB-97. Das individuell gefertigte Keramik-Abutment erhält dabei eine eigene BEB-Nummer.

Kann ich die Position 0817 „Individuelle Abutment-Auswahl" bei einem selbst hergestellten Keramik-Abutment ansetzen?

Nein. Position 0817 ist ausschließlich bei konfektionierten, vom Labor eingekauften Implantataufbauten abrechenbar. Bei der individuellen Herstellung eines Keramik-Abutments entfällt diese Position.

Warum ist die chronologische Abrechnung bei Implantatarbeiten wichtig?

Eine chronologische Abfolge macht die Rechnung für alle Beteiligten – sowohl im Labor als auch in der Zahnarztpraxis – leichter nachvollziehbar. Außerdem verhindert sie, dass einzelne Leistungsschritte vergessen werden.

Wie sorge ich dafür, dass Techniker ihre Leistungen vollständig eintragen?

Ein Auftragszettel mit farblich sortierter Rückseite für alle BEL-II-Positionen und die wichtigsten BEB-Positionen hat sich bewährt. Zusätzlich solltest du die Leistungskomplexe in deiner Dentalsoftware regelmäßig für neue Positionen pflegen.

Wie hilft DENTAplus® bei der Abrechnung von Implantatarbeiten?

In DENTAplus® Dentalabrechnung kannst du Leistungskomplexe für verschiedene Implantat-Systeme anlegen und individuelle BEB-Positionen ergänzen. Die Software unterstützt dich dabei, keine Abrechnungspositionen zu vergessen und die Abrechnung vollständig und korrekt zu erstellen.

Uwe Koch

Uwe Koch ist Experte für Dentalabrechnung und teilt sein umfangreiches Fachwissen rund um BEL II und zahntechnische Abrechnungsfälle.

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